Das Töpferhandwerk – eines der ältesten Handwerksberufe der Menschheit.

Gesellenausbildung

Keramiker/Keramikerin – anerkannter Ausbildungsberuf nach Handwerksordnung
 
Wahlqualifikationen:

  1. Freidrehen und Abdrehen von Formen
  2. Formen, Aufbauen und Modellieren von Baukera­miken
  3. Entwerfen und Umsetzen von Dekoren
  4. Halbmaschinelle Formgebungsverfahren
  5. Henkeln und Garnieren
  6. Herstellen von Modellen und Formen

Ausbildungsdauer: 36 Monate

Inhalte und Ablauf:

Die Ausbildung beinhaltet unter anderem folgende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Herstellen keramischer Formlinge von der Aufbereitung der Arbeitsmasse über Formgebung, Dekoration, Brennen bis zum fertigen Erzeugnis mit Einsatz notwendiger Rohstoffe und Werkstoffe, Maschinen und Werkzeugen.
  • Gipsarbeiten (Modelle und Formen)
  • Anfertigung und Umsetzung von Entwürfen

Freidrehen und Abdrehen von Formen

  • Herstellung von Gebrauchs- und Zierkeramik wie Tassen, Teller, Kannen, Schüsseln, Service, Krüge, Dosen, Schalen, Vasen

Formen, Aufbauen und Modellieren von Baukeramiken:

  • Herstellung von Ofenkacheln, Gartenkeramik, Plastiken, Reliefs

Entwerfen und Umsetzen von Dekoren:

  • Flächige Dekoration in verschiedenen Maltechniken, zum Beispiel Fayencemalerei, Engobetechnik, Glasieren
  • Plastische Dekoration zum Beispiel durch Ritztechnik, Auflegen frei modellierter oder vorgefertigter Teile

Gesellenprüfung:

Die Ausbildung endet mit der Gesellenprüfung, in der erlangte Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch Arbeitsprobe, Gesellenstück und schriftliche Prüfung nachgewiesen werden müssen.

Einsatz- und Qualifizierungsmöglichkeiten:

  • Tätigkeit als Geselle/in in Handwerksbetrieben
  • Fortbildung:
    1. Keramikmeister/in
    2. Techniker/in Fachrichtung Keramik
    3. Gestalter/in Fachrichtung Keramik
  • WeitereEinsatzmöglichkeiten zum Beispiel in ergotherapeutischen und ähnlichen Bereichen mit entsprechender Qualifizierung.
  • Studium an Fach- oder Hochschulen (z.B. Kunst) nach Erlangung der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen.

Ausbildungsstandorte:

  • Die praktische Ausbildung erfolgt in den einzelnen Ausbildungsbetrieben des Keramikerhandwerks.
  • Die berufstheoretische Ausbildung erfolgt als Teilzeitunterricht (Blockform) an der jeweils zuständigen Berufsschule
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