Das Töpferhandwerk – eines der ältesten Handwerksberufe der Menschheit.

Gesellenausbildung

Keramiker/Keramikerin – anerkannter Ausbildungsberuf nach Handwerksordnung
 
Wahlqualifikationen:

  1. Freidrehen und Abdrehen von Formen
  2. Formen, Aufbauen und Modellieren von Baukera­miken
  3. Entwerfen und Umsetzen von Dekoren
  4. Halbmaschinelle Formgebungsverfahren
  5. Henkeln und Garnieren
  6. Herstellen von Modellen und Formen

Ausbildungsdauer: 36 Monate

Inhalte und Ablauf:

Die Ausbildung beinhaltet unter anderem folgende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Herstellen keramischer Formlinge von der Aufbereitung der Arbeitsmasse über Formgebung, Dekoration, Brennen bis zum fertigen Erzeugnis mit Einsatz notwendiger Rohstoffe und Werkstoffe, Maschinen und Werkzeugen.
  • Gipsarbeiten (Modelle und Formen)
  • Anfertigung und Umsetzung von Entwürfen

Freidrehen und Abdrehen von Formen

  • Herstellung von Gebrauchs- und Zierkeramik wie Tassen, Teller, Kannen, Schüsseln, Service, Krüge, Dosen, Schalen, Vasen

Formen, Aufbauen und Modellieren von Baukeramiken:

  • Herstellung von Ofenkacheln, Gartenkeramik, Plastiken, Reliefs

Entwerfen und Umsetzen von Dekoren:

  • Flächige Dekoration in verschiedenen Maltechniken, zum Beispiel Fayencemalerei, Engobetechnik, Glasieren
  • Plastische Dekoration zum Beispiel durch Ritztechnik, Auflegen frei modellierter oder vorgefertigter Teile

Gesellenprüfung:

Die Ausbildung endet mit der Gesellenprüfung, in der erlangte Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch Arbeitsprobe, Gesellenstück und schriftliche Prüfung nachgewiesen werden müssen.

Einsatz- und Qualifizierungsmöglichkeiten:

  • Tätigkeit als Geselle/in in Handwerksbetrieben
  • Fortbildung:
    1. Keramikmeister/in
    2. Techniker/in Fachrichtung Keramik
    3. Gestalter/in Fachrichtung Keramik
  • WeitereEinsatzmöglichkeiten zum Beispiel in ergotherapeutischen und ähnlichen Bereichen mit entsprechender Qualifizierung.
  • Studium an Fach- oder Hochschulen (z.B. Kunst) nach Erlangung der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen.

Ausbildungsstandorte:

  • Die praktische Ausbildung erfolgt in den einzelnen Ausbildungsbetrieben des Keramikerhandwerks.
  • Die berufstheoretische Ausbildung erfolgt als Teilzeitunterricht (Blockform) an der jeweils zuständigen Berufsschule
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Meisterausbildung

Die Meisterprüfung im Handwerk gliedert sich in vier einzelne Prüfungsteile:
Teil IV Ausbildereignungsprüfung (berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse)
Teil III betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
Teil II fachtheoretische Kenntnisse
Teil I Arbeitsprobe und Meisterprüfungsarbeit (fachpraktische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten)

Die Vorbereitungslehrgänge der Teile IV und III werden als Fortbildungsmaßnahme von den zuständigen Handwerkskammern angeboten.
In der fachtheoretischen Prüfung Teil II werden Gebiete der keramischen Technologie, Gestaltung, Kalkulation und ähnliches geprüft. Der fachtheoretische Lehrgang (Meistervorbereitungskurs Teil II) wird von verschiedenen keramischen Schulen als Voll- oder Teilzeitausbildung angeboten.

Wesentliche Inhalte des Unterrichts und der Prüfung sind Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten über:

  • Rohstoffauswahl und -verarbeitung
  • Formgebungstechnologien
  • Brenntechniken
  • Glasurentwicklung
  • Gefäß- und Dekorgestaltung
  • Erzeugnisentwicklung
  • Technologische und kalkulatorische Berechnungen
  • Vorschriften des Arbeitsschutzes, Umweltschutzes und des  Verbraucherschutzeslist content goes here
  • Marketing

Die Prüfung Teil I gliedert sich in:

  • Arbeitsprobe
  • Meisterprüfungsarbeit

In der Arbeitsprobe müssen handwerkliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Scheibentöpferei, Baukeramik und Dekoration nachgewiesen werden. Die Meisterprüfungsarbeit wird in Form einer Projektarbeit ausgeführt und am Prüfungstag als fertiges Meisterstück mit einer Dokumentation über den Ablauf der Herstellung mit Entwürfen, Berechnungen, Glasurentwicklung, Fehleranalysen usw. in einem Prüfungsgespräch vorgestellt. Als Meisterstücke kommen insbesondere freigedrehte Großgefäße wie Bodenvasen, Pflanzschalen neben Gefäßensemble zum Beispiel Service, sowie handgefertigte Kachelöfen und Baukeramik in Betracht.

Nach erfolgreichem Abschluß der einzelnen Prüfungsteile und Erlangung des Titels „Meister im Keramikerhandwerk“ verfügt der Meister über eine umfassende Qualifikation, die ihn zur Führung eines Handwerksbetriebes befähigt. Gleichzeitig erlangt er mit dem Meistertitel die Ausbildungsberechtigung (Teil IV).