Die Geschichte

Die Geschichte der Keramik ist eng verknüpft mit der kulturhistorischen Entwicklungsgeschichte der Menschheit. Bei archäologischen Augrabungen von historischen Siedlungsstätten sind Keramikfunde wichtige Zeitzeugen.

Als Beispiele sind hier u.a. die griechische und römische Keramik zunennen. Sie tragen dazu bei, sich ein Bild des Lebens früherer Kulturen zu machen.Älteste Keramiken (Idole) aus der Zeit 23000 bis 22000 v. Chr. wurden in Mähren gefunden. Erste Gefäßkeramiken aus 11. – 8. Jahrtausend v. Chr. wurden im heutigen Irak entdeckt.

Die rotierende Töpferscheibe, heute immer noch wichtigstes Arbeitsmittel des Keramikers zur Hestellung von Gefäßkeramik, wurde vor etwa 5000 Jahren vermutlich in Mesopotamien eingeführt. Keramikfunde mit Drehspuren zeugen davon. Somit gehöhrt das Keramikerhandwerk mit zu den ältesten handwerklichen und zugleich gestaltenden Tätigkeiten der Menschheit.

In vielen Zentren des Keramikerhandwerks in Deutschland, insbesonder Süd- und Mitteldeutschlands werden jahrhundertealte Formgebungs-, Dekorations- und Brenntechniken, wie z.B. das Freidrehen, die Salzglasur,die Fayencemalerei, die Schlickermalerei, die Schwämmeltechnik, der Freifeuerbrand, um nur einige zunennen, bewahrt und weiter entwickelt.

Der Architekt und Historiker Gottfried Semper (1803-1879) formulierte in seinem Werk »Der Stil…« :
“Man zeige die Töpfe, die ein Volk hervorbrachte und es lässt sich im Allgemeinen sagen, welcher Art es war und auf welcher Stufe der Bildung es sich befand.”
In fast jeder Ausstellung eines Museums sind Keramiken zu finden.

Privileg der Töpferinnung Bürgel von 1660 (Ausschnitt)

Die Ziele

Die Thüringer Töpferinnung ist die organisierte Plattform ihrer Mitglieder aus Handwerk, Kunsthandwerk und künstlerischen Keramik. Selbstverständnis der Thüringer Töpferinnung war und ist es bis heute die Interessen aller Mitglieder wahrzunehmen und als Gemeinschaft der Keramiker aus den verschiedenen Bereichen aufzutreten.

Die Organe der Innung sind:
1. die Innungsversammlung
2. der Vorstand
3. die Ausschüsse

Die Innungsversammlung
Die Innungsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten der Innung, soweit sie nicht vom Vorstand oder von den Ausschüssen wahrzunehmen sind. Die Innungsversammlung besteht aus den Mitgliedern der Innung.

Der Vorstand
Obermeisterin: Brit Heide
Stellvertreterin: Mechthild Schinnerling
Beisitzer: Gernot Fritzsche
Kassenwart: Lorenz Wittich
Schriftführerin: Angela Eck

Die Ausschüsse
Berufsbildung: Christian Wolff
Öffentlichkeitsarbeit: Brit Heide
Gesellenprüfung:
Gernot Fritzsche, Sven Schlönvoigt, Christian Wolff,
Uwe Kley, Paul Grzimek

Die Aufgaben

(Auszug aus der Satzung der Thüringer Töpferinnung)

Aufgabe der Handwerksinnung ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern.

Insbesondere hat sie

  1. den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen
  2. ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen (Auszubildenden) anzustreben
  3. entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Berufsausbildung der Lehrlinge (Auszubildenden) zu regeln und zu überwachen sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge (Auszubildenden) insbesondere durch überbetriebliche Unterweisungseinrichtungen zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern
  4. Gesellenprüfung abzunehmen und hierfür Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten, sofern sie von der Handwerkskammer dazu ermächtigt ist
  5. das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern: zu diesem Zweck kann sie insbesondere Fachschulen und überbetriebliche Unterweisungseinrichtungen errichten oder unterstützen und Lehrgänge veranstalten
  6. bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den bundes- landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken
  7. das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern
  8. über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten
  9. die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen
  10. die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.

Die Handwerksinnung soll

  1. zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe und ihrer Mitlieder Einrichtungen zur Verbesserung der Arbeitsweise und der Betriebsführung schaffen und fördern
  2. bei der Vergabe öffentlicher Lieferungen und Leistungen die Vergabestellen beraten
  3. das handwerkliche Pressewesen unterstützen.

Die Handwerksinnung kann

  1. Tarifverträge abschließen, soweit und solange solche Verträge nicht durch den Innungsverband für den Bereich der Handwerksinnung geschlossen sind
  2. für ihre Mitglieder und deren Angehörige Unterstützungskassen für Fälle der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger Bedürftigkeit errichten
  3. bei Streitigkeiten zwischen den Innungsmitgliedern und ihren Auftrag- gebern auf Antrag vermitteln
  4. Die Handwerksinnung kann auch sonstige Maßnahmen zur Förderung der gemeinsam gewerblichen Interessen der Innungsmitglieder durchführen
  5. Die Errichtung und Rechtsverhältnisse der Innungskrankenkassen richten sich nach den hierfür geltenden bundesrechtlichen Bestimmungen.