Gesellenausbildung
Keramiker/Keramikerin – anerkannter Ausbildungsberuf nach Handwerksordnung
Wahlqualifikationen:
- Freidrehen und Abdrehen von Formen
- Formen, Aufbauen und Modellieren von Baukeramiken
- Entwerfen und Umsetzen von Dekoren
- Halbmaschinelle Formgebungsverfahren
- Henkeln und Garnieren
- Herstellen von Modellen und Formen
Ausbildungsdauer: 36 Monate
Inhalte und Ablauf:
Die Ausbildung beinhaltet unter anderem folgende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Herstellen keramischer Formlinge von der Aufbereitung der Arbeitsmasse über Formgebung, Dekoration, Brennen bis zum fertigen Erzeugnis mit Einsatz notwendiger Rohstoffe und Werkstoffe, Maschinen und Werkzeugen.
- Gipsarbeiten (Modelle und Formen)
- Anfertigung und Umsetzung von Entwürfen
Freidrehen und Abdrehen von Formen
- Herstellung von Gebrauchs- und Zierkeramik wie Tassen, Teller, Kannen, Schüsseln, Service, Krüge, Dosen, Schalen, Vasen
Formen, Aufbauen und Modellieren von Baukeramiken:
- Herstellung von Ofenkacheln, Gartenkeramik, Plastiken, Reliefs
Entwerfen und Umsetzen von Dekoren:
- Flächige Dekoration in verschiedenen Maltechniken, zum Beispiel Fayencemalerei, Engobetechnik, Glasieren
- Plastische Dekoration zum Beispiel durch Ritztechnik, Auflegen frei modellierter oder vorgefertigter Teile
Gesellenprüfung:
Die Ausbildung endet mit der Gesellenprüfung, in der erlangte Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch Arbeitsprobe, Gesellenstück und schriftliche Prüfung nachgewiesen werden müssen.
Einsatz- und Qualifizierungsmöglichkeiten:
- Tätigkeit als Geselle/in in Handwerksbetrieben
- Fortbildung:
- Keramikmeister/in
- Techniker/in Fachrichtung Keramik
- Gestalter/in Fachrichtung Keramik
- WeitereEinsatzmöglichkeiten zum Beispiel in ergotherapeutischen und ähnlichen Bereichen mit entsprechender Qualifizierung.
- Studium an Fach- oder Hochschulen (z.B. Kunst) nach Erlangung der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen.
Ausbildungsstandorte:
- Die praktische Ausbildung erfolgt in den einzelnen Ausbildungsbetrieben des Keramikerhandwerks.
- Die berufstheoretische Ausbildung erfolgt als Teilzeitunterricht (Blockform) an der jeweils zuständigen Berufsschule